Kranfahren – wenn, dann sicher!
Über 45 Jahre Erfahrung im Kranbau und -service. Kranschein, jährliche Unterweisung, UVV-Prüfung und Arbeitsschutz – alles aus einer Hand, nach DGUV Vorschrift 52.
Kranausbildung, Arbeitsschutz und Technik aus einer Hand – praxisnah und rechtssicher nach DGUV.
Turmdrehkrane, Brückenkrane, Portalkrane, LKW-Ladekrane. Theoretische und praktische Prüfung mit bundesweit anerkanntem Befähigungsnachweis nach DGUV 309-003.
Auf AnfragePflichtunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 – in Präsenz oder online. Aktuelle Sicherheitsvorschriften, Auffrischung Theorie & Praxis, Dokumentation mit Zertifikat.
Auf AnfrageSCC-Prüfung für operative Mitarbeiter und Führungskräfte. Vorbereitung und Abnahme nach dem aktuellen Fragenkatalog – für Bau, Industrie und Energiesektor.
Auf AnfrageUVV-Prüfungen durch befähigte Personen und Kransachverständige. Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutz-Management nach SCC. Sachverständigenabnahme in Kooperation mit Frank Thorwirth.
Auf AnfrageWartung und Instandhaltung von Kranen und Hebezeug. Reparatur mechanischer und elektrischer Maschinenkomponenten durch erfahrene Fachleute. Verkauf von Neukranen.
Auf AnfrageJede Kranart erfordert eine eigene Schulung. Der Befähigungsnachweis gilt ausschließlich für die ausgebildete Kranart.
Obendreher & Untendreher – Hochbau & Baustellen
Hallen- und Deckenkran, Industrie und Produktion
Terminals, Werften, Bahnhöfe
Werkstätten, Montage, Fertigung
Fahrzeuggebunden, Transport & Logistik
* Mit entsprechenden Vorkenntnissen ist eine verkürzte Schulung möglich.
Unkompliziert, praxisnah und rechtssicher – in 1 bis 5 Tagen zum bundesweit anerkannten Befähigungsnachweis.
Sie nehmen Kontakt auf und schildern Ihren Bedarf: Kranart, Teilnehmeranzahl, gewünschter Ort (bei uns oder Inhouse). Wir klären Voraussetzungen und erstellen ein Angebot.
Rechtliche Grundlagen, Kranarten, Physik, Anschlagmittel, Tragfähigkeit, Sicherheitsvorschriften. Schriftliche Prüfung am Ende des Theorieblocks.
Direkt am Kran: Sichtprüfung, Lastanschlagen, Heben, Verfahren, Auspendeln, Absetzen. Arbeiten mit Einweiser. Intensives Fahren unter Aufsicht des Trainers.
Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhalten Sie den bundesweit anerkannten Kranschein sowie Teilnahmezertifikat und Bedienerausweis.
Die Anforderungen sind gering – was Sie mitbringen müssen:
Eigenständige Kranführung ab 18. Zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre möglich.
Ausreichendes Seh- und Hörvermögen. G25-Untersuchung empfohlen.
Schulung und Prüfung in deutscher Sprache. Ausreichende Kenntnisse erforderlich.
Ein aktuelles Lichtbild für den Bedienerausweis mitbringen.
Schutzhelm und Sicherheitsschuhe für den praktischen Teil. Geeignete Arbeitskleidung empfohlen.
Quereinsteiger willkommen. Mit Vorkenntnissen ist eine verkürzte Schulung möglich.
Über 45 Jahre Erfahrung im Kranbau und -service. Diese Expertise bringt Lutz Matthäus direkt in die Schulung ein – praxisnah, rechtssicher und auf die tatsächlichen Anforderungen auf Baustellen und in Industriebetrieben ausgerichtet.
Die Ausbildungen decken alle relevanten Bereiche für einen sicheren und rechtssicheren Kranbetrieb ab – von der Grundausbildung bis zur jährlichen Pflichtunterweisung.
Lutz Matthäus hat die vierstufige Trainerausbildung der AST GmbH (Arbeits-Sicherheit & Technik, Blaustein) im März 2015 erfolgreich abgeschlossen. Das Zertifikat befähigt zur Ausbildung von Kranführern und Anschläger sowie zum Nachweis der Befähigung nach DGUV.
Alle Schulungen orientieren sich an den aktuell geltenden Vorschriften:
Betrieb, Prüfung und Qualifikationsanforderungen. Pflicht für alle Kranbetreiber.
Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis – Grundlage des bundesweit anerkannten Kranscheins.
Prüffristen und Qualifikation der Prüfer (Sachkundige, Sachverständige).
Seit 2015 verbindlich: Kranführer müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Unterweisungspflicht des Arbeitgebers beim Einsatz von Arbeitsmitteln.
Technische Regel – konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV.
Krane sind wiederkehrend zu prüfen. Welcher Kranprüfer dafür zuständig ist – Sachkundiger oder Sachverständiger – hängt von Prüffrist und Alter der Anlage ab.
Die jährliche UVV-Prüfung übernimmt ein Kransachkundiger – eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV. Geprüft werden Funktion, Sicherheitseinrichtungen und Verschleißteile; das Ergebnis wird im Kranprüfbuch dokumentiert.
Alle vier Jahre ist ein Kransachverständiger gefordert. Er beurteilt darüber hinaus den baulichen und statischen Zustand der Anlage. Diese Prüfung kann ein Sachkundiger nicht ersetzen.
Turmdrehkrane sind ab dem 14. Betriebsjahr jährlich durch einen Sachverständigen zu prüfen – der Vier-Jahres-Rhythmus entfällt damit.
Für Fahrzeugkrane gilt dieselbe Verschärfung ab dem 13. Betriebsjahr: ab dann jährliche Sachverständigenprüfung.
„Kranprüfer“ ist die gängige Sammelbezeichnung – dahinter stehen aber zwei unterschiedliche Qualifikationen, die im Alltag oft vermischt werden. Der Kransachkundige (befähigte Person) darf die jährliche wiederkehrende Prüfung durchführen und den Kran im laufenden Betrieb beurteilen. Der Kransachverständige verfügt über eine weitergehende Qualifikation und ist für die Prüfungen zuständig, bei denen auch Tragfähigkeit und Konstruktion bewertet werden – also die Vier-Jahres-Prüfung und die Prüfung älterer Anlagen.
Wir führen Sachkundigen- und Sachverständigenprüfungen an Kranen in Zusammenarbeit mit DEKRA und Frank Thorwirth durch. Ergänzend übernehmen wir Gefährdungsbeurteilungen und das Arbeitsschutz-Management nach SCC – siehe Leistungsspektrum.
Welche Prüfung bei Ihrer Anlage ansteht, klären wir vorab am Telefon. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie unter Gesetzliche Grundlagen, weitere Antworten im FAQ. Prüfung anfragen
Die wichtigsten Fragen rund um Kranschulung und Befähigungsnachweis:
Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Lutz Matthäus Kranschulungen
Jehmichen 3
07318 Saalfeld